TANZANIA UNIQUE ADVENTURES

Verhaltenscodex

Swiss Travel Association

VERHALTENSKODEX (CODE OF CONDUCT)

Die TANZANIA UNIQUE ADVENTURES LTD mit Sitz in Arusha, Tansania (Organisation), sowie die Hauptgesellschaft TANZANIA UNIQUE ADVENTURES GmbH in der Schweiz sind überzeugt, dass Ehrlichkeit, Integrität und Fairness grundlegende Werte unserer Organisation sind. Alle Mitarbeitenden sowie Freelancer, die für die TUA LTD tätig sind, verpflichten sich, den guten Ruf unseres Unternehmens durch uneingeschränkte Ehrlichkeit, Loyalität und ethisch einwandfreies Verhalten zu fördern und zu bewahren.

Dieser Verhaltenskodex legt die Verhaltensstandards fest, die von allen Mitarbeitenden und Freelancern der TUA LTD erwartet werden. Er dient als Leitfaden für den professionellen und verantwortungsvollen Umgang mit unterschiedlichen Situationen im Arbeitsalltag.

1. Bestechung, unzulässige Geschenke und Provisionen

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ohne Zustimmung der Organisation einen persönlichen Vorteil fordert oder annimmt, begeht einen Verstoss gegen diesen Verhaltenskodex. Der Begriff «Vorteil» umfasst unter anderem Geld, Geschenke, Darlehen, Gebühren, Belohnungen, Positionen, Beschäftigungen, Verträge, Dienstleistungen oder Gefälligkeiten.

Es ist Unternehmenspolitik, dass Mitarbeitende keinerlei Vorteile von Gästen, Lieferanten oder anderen Personen im Zusammenhang mit den Geschäften der Organisation fordern oder annehmen.

2. Annahme von Vorteilen

Mitarbeitende sollen angebotene Vorteile ablehnen, wenn deren Annahme ihre Objektivität beeinträchtigen könnte, sie zu einem Verhalten gegen die Interessen der Organisation verleiten würde oder den Eindruck von Befangenheit oder Bevorzugung entstehen lassen könnte.

3. Gewährung von Vorteilen

Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeitende Bestechungsgelder oder ähnliche Zuwendungen an Personen oder Organisationen anbieten, um geschäftliche Entscheidungen oder Beziehungen unzulässig zu beeinflussen. Jegliche Zuwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Organisation erfolgen, müssen den geltenden Unternehmensrichtlinien entsprechen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Organisation.

4. Einladungen, Bewirtung und branchenübliche Gastfreundschaft

Mitarbeitende sollen Einladungen zu Mahlzeiten, Unterhaltungsveranstaltungen sowie Angebote übermässiger Rabatte oder kostenloser Dienstleistungen ablehnen, wenn Art oder Häufigkeit unangemessen sind und ihre Unabhängigkeit oder Objektivität beeinträchtigen könnten.

Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeitende Gastfreundschaft annehmen, die über das in der Branche übliche Mass hinausgeht.

5. Umgang mit vertraulichen Unternehmensinformationen

Mitarbeitende dürfen vertrauliche oder unternehmenseigene Informationen ohne ausdrückliche Genehmigung der Organisation zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeben.

Missbräuchliche Verwendung umfasst insbesondere:

  • die Weitergabe vertraulicher Informationen gegen finanzielle oder sonstige Gegenleistungen,
  • die Nutzung solcher Informationen zum persönlichen Vorteil,
  • die Offenlegung von Informationen, um den Interessen der Organisation zu schaden oder diese zu beeinträchtigen.

6. Umweltschutz und Einhaltung von Umweltvorschriften

Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt und die Minimierung negativer Umweltauswirkungen sind wichtige Grundsätze unserer Organisation. Wir verpflichten uns, den Einsatz von Stoffen und Materialien, die der Umwelt schaden könnten, so weit wie möglich zu reduzieren.

Verstösse gegen geltende Umweltgesetze können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb erwarten wir von allen Mitarbeitenden die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Umweltgesetze sowie unserer internen Umweltstandards.

7. Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit

Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erkranken oder aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sein, ist die Organisation unverzüglich zu informieren. Gemeinsam werden geeignete Massnahmen getroffen, insbesondere hinsichtlich einer Vertretung sowie der weiteren Vorgehensweise und der erforderlichen Behandlung bzw. Genesung.

8. Soziale Medien und Kommunikation

Von allen Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie jederzeit professionell, respektvoll und verantwortungsbewusst kommunizieren, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Organisation. Dies gilt für sämtliche Kommunikationsformen, einschliesslich E-Mail, SMS, WhatsApp, sozialer Medien und anderer digitaler Plattformen.

Mitarbeitende haben die Privatsphäre, Würde und Vertraulichkeit von Gästen, Kolleginnen und Kollegen sowie der Organisation jederzeit zu respektieren. Vertrauliche, sensible oder personenbezogene Informationen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlangt werden, dürfen niemals über soziale Medien oder andere nicht autorisierte Kommunikationskanäle weitergegeben werden.

Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Gästen dürfen ausschliesslich angefertigt werden, wenn hierfür ein berechtigter dienstlicher Zweck besteht und dies den Unternehmensrichtlinien sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Solche Aufnahmen dürfen weder veröffentlicht, an Dritte weitergegeben, auf privaten Geräten gespeichert noch für private Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung auf persönlichen Social-Media-Konten oder Profilen, einschliesslich WhatsApp-Profilbildern oder Statusmeldungen sowie Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn oder vergleichbaren Online-Diensten.

Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung ist nur zulässig, wenn vorab die ausdrückliche Zustimmung des Gastes sowie die schriftliche Genehmigung der TUA-Hauptgeschäftsstelle in der Schweiz vorliegen und sämtliche gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Datenschutzes und Einwilligung, erfüllt sind.

Die Verwendung von Fotos oder Videos, auf denen Gäste zu sehen sind, als Profilbild oder für sonstige private Zwecke ist ausdrücklich untersagt.

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die geltenden Datenschutz- und Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten sowie Bildmaterial mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Sie tragen jederzeit Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre, der Würde und der Rechte unserer Gäste.

Bestehen Zweifel darüber, ob Informationen oder Bildmaterial weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen, ist von einer Veröffentlichung abzusehen. In solchen Fällen ist vorab Rücksprache mit der direkten Führungskraft oder der bzw. dem Datenschutzbeauftragten der Organisation zu halten.

9. Meldung von Fehlverhalten

Wir verpflichten uns zu einem offenen, ethischen und vertrauensvollen Arbeitsumfeld. Alle Mitarbeitenden werden ermutigt, vermutetes Fehlverhalten, Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex, unethisches Verhalten oder andere Integritätsverstösse unverzüglich zu melden.

Meldungen können an die direkte Führungskraft, an die benannte Vertrauensperson bzw. über das etablierte interne Meldeverfahren oder an die TUA-Hauptgeschäftsstelle in der Schweiz erfolgen.

Alle Meldungen werden, soweit rechtlich und organisatorisch möglich, vertraulich behandelt. Mitarbeitende, die einen Verdacht nach bestem Wissen und Gewissen melden, dürfen dadurch keinerlei Benachteiligung, Diskriminierung oder sonstige nachteilige Konsequenzen erfahren.

Die Organisation verpflichtet sich, jede Meldung fair, objektiv und im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie den internen Richtlinien zu prüfen und angemessen zu bearbeiten.

10. TATO-Verhaltenskodex

Alle Safari-Guides, die für die TUA LTD tätig sind, unabhängig davon, ob sie als Mitarbeitende oder Freelancer beschäftigt sind, führen ihre Aufgaben gemäß dem beigefügten TATO-Code of Conduct aus und verpflichten sich, dessen Bestimmungen einzuhalten.

11. Bestätigung und Erklärung

Ich bestätige, dass ich den für die TUA LTD geltenden Verhaltenskodex erhalten, gelesen und verstanden habe.

Mir ist bewusst, dass es in meiner Verantwortung liegt, die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze, Standards und Anforderungen einzuhalten und bei Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendung rechtzeitig Rat oder Unterstützung einzuholen.

Ich erkenne an, dass die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes eine Voraussetzung für meine Anstellung bzw. meine Tätigkeit für die TUA LTD ist. Mir ist bekannt, dass Verstösse gegen diesen Kodex, entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Unternehmensrichtlinien, disziplinarische Massnahmen bis hin zur Beendigung des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses nach sich ziehen können.

Ich verpflichte mich, mein Verhalten jederzeit im Einklang mit den in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Werten und Erwartungen auszurichten und mir bekannte oder vermutete Verstösse unverzüglich über die vorgesehenen Meldewege zu melden.

Ich bestätige ausserdem, dass ich den beigefügten TATO-Code of Conduct für Safari-Guides gelesen und verstanden habe und mich zu dessen Einhaltung verpflichte.

Mir ist bewusst, dass meine Unterschrift meine Kenntnisnahme, mein Verständnis und meine Verpflichtung zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes bestätigt. Sie entbindet mich jedoch nicht von meiner fortlaufenden Verantwortung, bei allen geschäftlichen Tätigkeiten umsichtig, verantwortungsbewusst und ethisch korrekt zu handeln.

 

Datum: _______________________________________

Name: _______________________________________

Unterschrift: __________________________________

 

TANZANIA UNIQUE ADVENTURES LTD

Mayra Markies

CEO
Tanzania Unique Adventures Ltd

Headquarters Switzerland