TANZANIA UNIQUE ADVENTURES

AGB / AVRB

Swiss Travel Association

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Tanzania Unique Adventures GmbH
Buchenrain 2
4106 Therwil (BL)
Schweiz

1. Gegenstand der AVRB

1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tanzania Unique Adventures GmbH.

1.2 Die vorliegenden AVRB sind anwendbar, wenn Tanzania Unique Adventures GmbH Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn Tanzania Unique Adventures GmbH eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.

1.3 Vermittelt Tanzania Unique Adventures GmbH nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Tanzania Unique Adventures GmbH ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäß den nachfolgenden Bestimmungen erheben.

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Der Vertrag mit Tanzania Unique Adventures GmbH kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden von Tanzania Unique Adventures GmbH entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.

2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie von Tanzania Unique Adventures GmbH ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

2.3 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Ihrem persönlichen Reiseangebot (Reiseprogramm mit Offerte) und der Buchungsbestätigung.

3.2 Die Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.

3.3 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 maßgebend.

3.4 Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist pro Person eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises zu leisten.

3.5 Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 65 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann Tanzania Unique Adventures GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.6 und 3.7 sowie Annullationskosten gemäß Ziffer 4 geltend machen.

3.6 Tanzania Unique Adventures GmbH kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn Tanzania Unique Adventures GmbH nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.

3.7 Tanzania Unique Adventures GmbH kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben. Bei einer kurzfristigen Buchung wird der gesamte Rechnungsbetrag mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt und ist umgehend zu bezahlen.

4. Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden

4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind Tanzania Unique Adventures GmbH per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

4.2 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt Tanzania Unique Adventures GmbH eine Bearbeitungsgebühr (150 CHF), auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann, wenn Tanzania Unique Adventures GmbH nur als Vermittler auftritt.

4.4 Annullierungskosten:

• ab Datum der schriftlichen Anmeldung bis 91 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
• 90 – 31 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
• 30 – 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Ist der volle Preis der Flugtickets in der Anzahlung enthalten, setzen die Stornierungskosten sich aus den vollen Kosten der Flugtickets, sowie den oben angegebenen Kosten für die Stornierung des Landpakets zusammen. Maßgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung des Kunden bei Tanzania Unique Adventures GmbH. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

4.5 Tanzania Unique Adventures GmbH empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschließen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.

5. Ersatzreisender

5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

6. Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro

6.1 Tanzania Unique Adventures GmbH behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.

6.2 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich in folgenden Fällen ergeben:

• nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
• neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Parkeintrittsgebühren)
• Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.
• Wechselkursänderungen
• notwendiger Ersatz einer gebuchten Leistung (z.B. andere Lodge)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an den Kunden weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Der Kunde wird bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informiert.

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so hat der Kunde folgende Rechte:

• Er kann die Vertragsänderung annehmen.
• Er kann innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und erhält den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
• Er kann innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mitteilen, dass er an einer von Tanzania Unique Adventures GmbH vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen will. Tanzania Unique Adventures GmbH ist bemüht, eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lässt der Kunde Tanzania Unique Adventures GmbH keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmt er der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

6.3 Tanzania Unique Adventures GmbH kann aus wichtigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen während der Reise ändern (wie z.B. Witterungseinflüsse), sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Sollte während der Reise eine Programmänderung (z.B. infolge von Witterungseinflüssen) vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Tanzania Unique Adventures GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

Wenn Sie während der Reise aus eigenem Wunsch eine andere Unterkunft oder ein anderes Transportmittel als die im Reiseprogramm vorgesehenen wählen, rechnen Sie die entstehenden Kosten mit dem neuen Leistungsträger direkt ab.

6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

7. Annullation der Reise durch das Reisebüro

7.1 Während der Reise hat der Kunde in allen Fällen die Sicherheitsmaßnahmen der Guides und die Sicherheitsmaßnahmen in den einzelnen Unterkünften in den Nationalparks oder am Rande der Nationalparks zu befolgen. Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann Tanzania Unique Adventures GmbH vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäß Ziffern 3.6 und 3.7 sowie die Annullationskosten gemäß Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

7.2 Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Maßnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet Tanzania Unique Adventures GmbH dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8. Abbruch der Reise durch den Kunden

8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie Tanzania Unique Adventures GmbH nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zulasten des Kunden.

8.2 Tanzania Unique Adventures GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

9. Beanstandungen während der Reise

9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innerhalb nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen ließ.

9.2 Will der Kunde Forderungen gegen Tanzania Unique Adventures GmbH geltend machen, hat er dies innerhalb 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

10. Haftung

10.1 Tanzania Unique Adventures GmbH haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2 Tanzania Unique Adventures GmbH haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.

10.3 Tanzania Unique Adventures GmbH haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

10.4 Für andere als Personenschäden ist die Haftung Tanzania Unique Adventures GmbH auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern Tanzania Unique Adventures GmbH den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

10.5 Tanzania Unique Adventures GmbH empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

10.6 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse, Epidemien oder Pandemien oder behördliche Maßnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

11. Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa

Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

12. Ombudsman

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Tanzania Unique Adventures GmbH sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.

13. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personendaten an Dritte im Ausland weitergegeben werden können, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist. Für den Datenschutz sind im Übrigen die auf unserer Website abrufbaren Datenschutzbestimmungen maßgebend.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.

14.2 Der Gerichtsstand ist Therwil (BL).

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